Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.) Geltung der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ & Abweichungen
a) Die SAFE ESTATE GmbH schließt Vereinbarungen mit Auftraggeber:innen, im folgenden AG genannt, ausschließlich unter Anwendung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) ab. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen Verträge und bis auf schriftlichen Widerruf durch SAFE ESTATE auch für alle künftigen Vereinbarungen mit dem/der AG.
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von SAFE ESTATE ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
c) Soweit Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden AGB vor.
d) Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Vertreter:innen gelten grundsätzlich als Verbraucher im Sinne des KSchG. Alleineigentümer bis zu einer Menge von 5 Wohnungen im selben Objekt, gelten ebenso als Verbraucher im Sinne des KSchG.
2.) Angebote, Nebenabreden
a) Die Angebote von SAFE ESTATE sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung von SAFE ESTATE Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3.) Auftragserteilung
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmachten und diesen zugrunde gelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SAFE ESTATE um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
c) Bei der Beauftragung wird der Auftragsumfang schriftlich definiert und festgelegt. Wenn sich im Rahmen der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendige Änderungen und/oder Überschreitungen des vereinbarten Auftragsumfang ergeben sollten, ist SAFE ESTATE berechtigt, diese aufgrund der vorliegenden AGB auch ohne schriftlichen Auftrag vorzunehmen, sofern das vereinbarte Entgelt nicht um 15% überschritten wird. Überschreitet die Abänderung 15% des vereinbarten Entgeltes, dann sind diese vor Erbringung dieser zusätzlichen Leistungen schriftlich zu vereinbaren. Erhöht sich durch die Abänderung des Auftragsumfanges das zuletzt vereinbarte Entgelt um mehr als 50 %, so ist der/die AG berechtigt, binnen drei Arbeitstagen ab Bekanntgabe des neuen Entgeltes vom Vertrag zurück zu treten. Der/die AG hat jedoch für den bereits erbrachten Leistungsumfang eine Vergütung in der dafür vereinbarten Höhe zu entrichten.
d) Der/die AG hat SAFE ESTATE mit der Auftragserteilung alle erforderlichen Unterlagen, wie Zeichnungen, Pläne, Berechnungen und Bescheinigungen vorzulegen, für sämtliche erforderliche Genehmigungen und Freigaben zu sorgen, jederzeit auftragsbezogene Auskünfte zu erteilen und vor Beginn der Tätigkeiten die hierzu notwendigen Vorbereitungen zu treffen sowie insbesondere die Zugänglichkeit zu ermöglichen. Der/die AG ist verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die erforderlichen Unterlagen und/oder Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen. Kommt der/die AG diesen Pflichten trotz einer angemessenen Fristsetzung durch SAFE ESTATE nicht nach, so ist der Vertrag mit Fristablauf aufgehoben. SAFE ESTATE ist in diesem Fall berechtigt, eine Nachteilsabgeltung in Höhe von 20% der Netto-Auftragssumme wegen Nichterfüllung bei dem/der Auftraggeber:in geltend zu machen.
e) SAFE ESTATE ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen oder mündlichen Auskünften der AG und/oder deren Mitarbeiter:innen zu überprüfen, sodass SAFE ESTATE von der Richtigkeit solcher Angaben grundsätzlich ausgehen darf.
f) Kosten für Hilfsmittel, die nicht zur Standardausrüstung von SAFE ESTATE gehören, gehen zu Lasten der AG. Die zeitgerechte Beistellung von Arbeitsgerüsten bzw. Steiger etc., die für die Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten erforderlich sind, gehen zu Lasten der AG.
g) SAFE ESTATE verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des erteilten Auftrags, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
h) SAFE ESTATE steht es frei die Leistungserbringung je nach Bedarf und Auslastung der Mitarbeiter an geeignetes und befugtes Fremdpersonal auszulagern.
i) SAFE ESTATE ist berechtigt im Rahmen der Auftragserfüllung, weitere entsprechend Befugte heranzuziehen und diesen im Namen und auf Rechnung des/der Auftraggeber:in, Aufträge erteilen. In so einem Fall ist SAFE ESTATE jedoch dazu verpflichtet, den/die Auftraggeber:in von dieser Absicht schriftlich in Kenntnis zu setzen und dem/der Auftraggeber:in die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten, binnen 10 Arbeitstagen zu widersprechen.
4.) Gewährleistung und Schadenersatz
a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen durch den/die Auftraggeber:in erhoben werden, welche ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von SAFE ESTATE innerhalb einer angemessenen Frist, die im Allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c) SAFE ESTATE hat alle Leistungen mit der von einem Fachmann zu erwartender Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.
5.) Rücktritt vom Vertrag
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug von SAFE ESTATE mit einer Leistung ist ein Rücktritt des/der Auftraggeber:in erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist per eingeschriebenem Brief zu setzen.
c) Bei Verzug des/der Auftraggeber:in bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch SAFE ESTATE unmöglich macht oder erheblich behindert, ist SAFE ESTATE zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d) Ist SAFE ESTATE zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieser den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des/der AG. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des/der AG sind von dieser die von SAFE ESTATE Leistungen zu honorieren.
6.) Honorar, Leistungsumfang
a) Sämtliche Entgelte sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
b) In den angegebenen Beträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
d) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung auf das genannte Konto von SAFE ESTATE zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 9,2 % per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen von 150,- EUR netto zu entrichten.
7.) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz der SAFE ESTATE GmbH.
8.) Geheimhaltung
a) SAFE ESTATE ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
b) Nach Durchführung des Auftrages ist SAFE ESTATE berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
c) SAFE ESTATE verarbeitet im Zuge der Auftragsverarbeitung relevante Daten mit EDV – Unterstützung entsprechend der DSGVO, wobei diese Daten nur für die Zeitdauer des jeweiligen Geschäftszweckes archivieren werden. Über die Inhalte der gespeicherten Daten kann nach vorangegangener Legimitation, Einsicht erhalten und deren Löschung verlangen werden.
d) Der/die AG gestattet SAFE ESTATE, dass sie von schriftlichen Unterlagen, Zeichnungen, Plänen udgl., welche SAFE ESTATE, zur Einsicht überlassen werden und für die Auftragserfüllung notwendig sind, Kopien für die Akten von SAFE ESTATE zu erstellen, sowie deren Speicherung und die elektronische Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO.
9.) Urheberrecht
a) Berichte, Unterlagen, Vortragsfolien, Dokumente, Pläne, Prospekte und dgl. von SAFE ESTATE unterliegen dem Urheberrecht und sind geschützt. SAFE ESTATE behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen vor.
b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von SAFE ESTATE zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden. Der/die AG hat SAFE ESTATE insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
c) SAFE ESTATE ist berechtigt, der/die Auftraggeber:in verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt, den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des Unternehmens SAFE ESTATE anzugeben.
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10.) Rechtswahl | Gerichtsstand
a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und SAFE ESTATE kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von SAFE ESTATE vereinbart.
11.) Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen dieser Vereinbarung beeinträchtigen die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien kommen im Falle der Unwirksamkeit einer
Klausel dieser Vereinbarung überein, diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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