Arbeitssicherheit und Arbeitnehmerschutz
Arbeitgeber sind gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren regelmäßig zu ermitteln und zu beurteilen. Den Rahmen liefert das Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (AschG) und die damit in Zusammenhang stehenden Verordnungen. Dabei sind im Wesentlichen die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 AschG anzuwenden.
Insbesondere sind zu berücksichtigen
Die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte, die Gestaltung und der Einsatz von Arbeitsmitteln
die Verwendung von Arbeitsstoffen
die Gestaltung der Arbeitsplätze
die Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge und deren Zusammenwirken
die Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten
der Arbeitsumgebung
und der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation und der Stand der Ausbildung und Unterweisung der Arbeitnehmer (ASchG § 4)
Sicherheitsfachkräfte müssen über umfangreiches rechtliches, technisches und organisatorisches Fachwissen sowie über soziale Kompetenz verfügen.
SAFE ESTATE bietet Arbeitgebern und Verantwortungsträger:innen:
Arbeitsplatz-Evaluierungen, Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten
Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte
Erstellung von Brandschutzplänen, Brandschutzordnungen und Evakuierungsplänen
Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten
Sachverständigenbegutachtungen
Unfallanalysen
Arbeitsplatzmessungen (MAK, TRK, Licht, Lärm, Klima etc.)
Sicherheitstechnische Hilfestellung bei der Planung von Arbeitsstätten
Sicherheitstechnische Hilfestellung vor dem Einsatz von Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen sowie der persönlichen Schutzausrüstung
Sicherheitstechnische Unterweisungen
Erstellung von Betriebs-, Arbeits- und Sicherheitsanweisungen
Mitarbeiterschulung