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Bauwerksbuch Bestandsliegenschaften

Sind Sie auf der Suche nach einem professionellen Dienstleister für die Erstellung eines Bauwerksbuches? Unser Team von Experten hat umfangreiche Erfahrung in der Erstellung und Pflege von Bauwerksbüchern gemäß § 128a und infolge §129 der Wiener Bauordnung.


Wir verstehen, dass die Sicherheit Ihres Gebäudes von größter Bedeutung ist. Daher bieten wir eine gründliche Überprüfung aller relevanten Bauteile Ihres Gebäudes an, einschließlich tragender Bauteile, Fassaden, Dächer, Geländer und Brüstungen.


Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Angebot und lassen Sie uns die Sicherheit und Langlebigkeit Ihres Gebäudes gewährleisten. Mit unserer Hilfe wird die Erstellung eines Bauwerksbuches kein Problem mehr sein.


Was ist eine Bauwerksbuch?

Ein Bauwerksbuch ist ein Dokument, das die Erhaltung und Überprüfung von Bauwerken und deren Bauteilen nachvollziehbar dokumentiert. Es wurde mit der Novelle der Wiener Bauordnung 2014 eingeführt und ist somit ein Wiener Spezifikum.


Wann muss ein Bauwerksbuch erstellt werden?

Die Erstellung eines “Bauwerksbuchs” (§ 128a Bauordnung für Wien) ist bei allen Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden mit mehr als zwei Hauptgeschossen vorgeschrieben. Es müssen vor allem jene Bauteile eines Gebäudes kontrolliert werden von denen bei Verschlechterung ihres Zustandes konkrete Gefahren ausgehen können. Dies umfasst vor allem tragende Bauteile, Fassaden, Dächer, Geländer und Brüstungen.


Was beinhaltet ein Bauwerksbuch?

Das Bauwerksbuch hat jedenfalls folgende Punkte zu enthalten:


  • für das Gebäude betreffende Baubewilligung (en) und Fertigstellungsanzeige (n), Geschäftszahl und Datum der Bescheide;

  • die Bezeichnung der Bauteile, die einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen sind;

  • den Zeitpunkt der erstmaligen Überprüfung sowie die Intervalle, in denen die Überprüfungen infolge durchzuführen sind;

  • die Voraussetzungen, welche die überprüfenden Personen jeweils zu erfüllen haben,

  • die Ergebnisse der durchgeführten Überprüfungen mit Ausnahme jener Überprüfungen, die für Bauteile nach anderen bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften durchzuführen sind.


Wie muss das Bauwerksbuch geführt werden?

Das Bauwerksbuch muss mit der Fertigstellungsanzeige angelegt werden und ist vom Grundeigentümer auf Verlangen der Behörde vorzulegen. Das Führen des Bauwerksbuch ist an keine konkrete Form gebunden und kann auch elektronisch erfolgen. Das Dokument ist laufend zu aktualisieren und zu ergänzen.



Kontakt aufnehmen

Karl-Popper Straße 22

A - 1100 Wien

+43 (0) 1 997 40 31

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